AFA & STEUERVERFAHREN · 6 FACHBEITRÄGE
AfA und steuerliches Verfahren
Wie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer steuerlich berücksichtigt wird und was bei rückwirkender Geltendmachung, Einspruch und späteren Kosten gilt.
01Was passiert mit nachträglichen Herstellungskosten bei einer verkürzten RND?Nachträgliche Herstellungskosten können die AfA-Bemessungsgrundlage eines Gebäudes erhöhen.02Kann ich später wieder von der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer zur normalen AfA wechseln?Eine einmal nachgewiesene kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ist kein beliebig austauschbarer Rechenwert.03Kann ein Restnutzungsdauergutachten rückwirkend erstellt werden?Ein RND-Gutachten kann auf einen vergangenen Anschaffungs- oder Bewertungsstichtag bezogen sein.04Kann ich das Gutachten erst im Einspruchs- oder Klageverfahren vorlegen?Ein RND-Gutachten muss nicht zwingend bereits mit der Steuererklärung eingereicht werden.05Für welche vergangenen Steuerjahre kann ich eine höhere AfA noch geltend machen?Eine pauschale Vier-Jahres-Antwort gibt es nicht.06Sind die Kosten eines RND-Gutachtens Werbungskosten?Die Kosten eines Restnutzungsdauergutachtens können steuerlich relevant sein.
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