AfA & Steuerverfahren · 38
Kann ein Restnutzungsdauergutachten rückwirkend erstellt werden?
Ein RND-Gutachten kann auf einen vergangenen Anschaffungs- oder Bewertungsstichtag bezogen sein. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass frühere, bereits bestandskräftige Steuerbescheide noch geändert werden können.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Der frühere Stichtag
Ein Sachverständiger kann untersuchen, welche Nutzungsdauer zum damaligen Zeitpunkt aufgrund des damals vorhandenen Zustands vertretbar war. Je weiter der Stichtag zurückliegt, desto wichtiger sind zeitnahe Bauunterlagen, Fotos, Rechnungen und nachvollziehbare Angaben. Spätere Veränderungen müssen sauber von der damaligen Lage getrennt werden.
2. Gutachten und Steuerverfahren sind getrennt
Das Gutachten beantwortet die fachliche Frage zum Stichtag. Ob eine höhere AfA für vergangene Jahre noch berücksichtigt werden kann, richtet sich zusätzlich nach Bestandskraft, Einspruch, Vorbehalt der Nachprüfung und gesetzlichen Änderungsmöglichkeiten. Diese verfahrensrechtliche Prüfung kann ein Gutachten nicht ersetzen.
3. Sinnvolle Reihenfolge
Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, für welchen Stichtag der Nachweis benötigt wird und welche Steuerjahre betroffen sind. So lassen sich Unterlagen gezielt sichern und unnötige Arbeit vermeiden. Die steuerliche Beratung kann die fachliche Bewertung und das Verfahren aufeinander abstimmen.
Quellen und weiterführende Hinweise
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