AfA & Steuerverfahren · 40

Für welche vergangenen Steuerjahre kann ich eine höhere AfA noch geltend machen?

Eine pauschale Vier-Jahres-Antwort gibt es nicht. Ob vergangene Steuerjahre noch geändert werden können, hängt insbesondere von Bestandskraft, Einspruchsstatus, Vorläufigkeit, Vorbehalt der Nachprüfung und Festsetzungsverjährung ab.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Offene und bestandskräftige Bescheide

Ist ein Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig oder läuft ein Einspruch, kann ein Gutachten möglicherweise noch berücksichtigt werden. Bei bestandskräftigen Bescheiden braucht es dagegen eine gesetzliche Änderungsgrundlage. Welche davon greifen kann, lässt sich nicht ohne Prüfung des einzelnen Bescheids sagen.

2. Wichtige Verfahrensmerkmale

Ein Vorbehalt der Nachprüfung, eine vorläufige Steuerfestsetzung, offenbare Unrichtigkeiten oder neue Tatsachen können je nach Fall eine Rolle spielen. Auch die Festsetzungsverjährung ist relevant. Diese Regeln sind komplex und gelten nicht in jeder Konstellation gleich.

3. Jahr für Jahr prüfen

Für jedes betroffene Jahr sollten Bescheid, Bekanntgabedatum, Einspruchsstatus und Hinweise zur Vorläufigkeit oder zum Vorbehalt ausgewertet werden. Erst danach lässt sich realistisch beurteilen, ob eine Änderung beantragt werden kann. Eine fachliche RND-Einschätzung und das Steuerverfahren sollten zusammen geplant werden.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

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