Ihr persönlicher RND-Check

Lohnt sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie?

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Ihr Ergebnis

Unverbindliche Indikation auf Basis Ihrer Angaben

Verbleibender AfA-Vorrat

78.500 €

von ursprünglich 100.000 €

Restlaufzeit ohne Gutachten

39,3 Jahre

bei Fortführung der bisherigen AfA

Wirtschaftlich interessant ab

ca. 28,5 Jahren

Restnutzungsdauer oder kürzer · Amortisation in 3 Jahren

Jährliche AfA im Vergleich

Mit dem Regler eine beispielhafte Restnutzungsdauer testen.

Mit Gutachten: 25 Jahre

2.000 €

AfA ohne Gutachten

3.140 €

AfA mit Gutachten

1.140 €

Mehr-AfA

Beispielrechnung bei 25 Jahren RND
Neue AfA3.140 € p.a.
Bisherige AfA (2 %)2.000 € p.a.
Mehr-AfA1.140 € p.a.
Steuerersparnis (42 %)479 € p.a.
Amortisation Gutachten (949 €)ca. 2 Jahre

Erforderliche RND für verschiedene Amortisationsdauern

AmortisationsdauerMaximale RND (ca.)
1 Jahr≤ 18 Jahre
2 Jahre≤ 25 Jahre
3 Jahre≤ 29 Jahre
5 Jahre≤ 32 Jahre
10 Jahre≤ 35 Jahre

Sensitivität: verschiedene Restnutzungsdauern

Der steuerliche Effekt berücksichtigt nur zusätzliche AfA gegenüber Ihrer bisherigen AfA.

RNDNeue AfAMehr-AfASteuerlicher EffektAmortisation
15 Jahre5.233 €3.233 €1.358 €ca. 0,7 Jahre
20 Jahre3.925 €1.925 €809 €ca. 1,2 Jahre
25 Jahre3.140 €1.140 €479 €ca. 2 Jahre
30 Jahre2.617 €617 €259 €ca. 3,7 Jahre
35 Jahre2.243 €243 €102 €ca. 9,3 Jahre
40 Jahre1.963 €0 €0 €kein wirtschaftlicher Effekt

Prüfung kann wirtschaftlich sinnvoll sein

Bei Ihren Angaben würde sich ein Gutachten bei einer Restnutzungsdauer von rund 29 Jahren oder weniger innerhalb von etwa 3 Jahren amortisieren.

Bereits länger im Bestand? Entscheidend ist nicht mehr der ursprüngliche Gebäudeanteil, sondern der noch vorhandene AfA-Vorrat. Je länger bereits abgeschrieben wurde, desto stärker muss die tatsächliche Restnutzungsdauer verkürzt sein.

Sie möchten wissen, welche Restnutzungsdauer realistisch ist?

Kostenlose Erstanalyse · ca. 2 Minuten · unverbindlich. Gutachtenpreise ansehen.

Hinweis: Der Wirtschaftlichkeitsrechner stellt eine unverbindliche überschlägige Berechnung dar und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die tatsächliche AfA-Bemessungsgrundlage, der Abschreibungsvorrat und die steuerliche Wirkung können im Einzelfall abweichen. Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ist entsprechend nachzuweisen.