Grundlagen · 08

Bedeutet eine kürzere RND mehr Abschreibungsvolumen?

Nein. Eine kürzere Restnutzungsdauer schafft grundsätzlich kein neues Abschreibungsvolumen. Sie kann den noch vorhandenen Gebäudeanteil lediglich über einen kürzeren Zeitraum verteilen.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Schnellere Verteilung statt zusätzlicher AfA

Die AfA beschreibt, wie der abschreibbare Wert eines Gebäudes zeitlich verteilt wird. Wird eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt, kann sich der jährliche Betrag erhöhen. Der Grundsatz bleibt aber: Das vorhandene AfA-Volumen wird nicht durch das Gutachten vermehrt.

2. Bereits verbrauchte AfA entsteht nicht neu

Hat der Eigentümer für vergangene Jahre bereits AfA geltend gemacht, wird dieser Verbrauch nicht rückgängig gemacht. Besonders bei länger gehaltenen Immobilien ist deshalb der verbleibende Abschreibungsvorrat entscheidend – nicht nur ein möglicher neuer Prozentsatz.

3. Auswirkung auf Liquidität und Steuerlast

Eine höhere jährliche AfA kann die steuerliche Belastung in den verbleibenden Jahren beeinflussen. Wie hoch der wirtschaftliche Effekt tatsächlich ist, hängt unter anderem vom persönlichen Steuersatz, dem verbleibenden Gebäudeanteil, weiteren Einkünften und der individuellen steuerlichen Behandlung ab.

4. Keine pauschalen Renditeversprechen

Seriöse Berechnungen trennen die fachliche RND-Ermittlung von der steuerlichen und wirtschaftlichen Einzelfallbetrachtung. Wer mit einer verkürzten RND plant, sollte den Effekt zusammen mit dem Steuerberater und auf Basis der tatsächlichen Unterlagen beurteilen.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

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