Grundlagen · 07

Wie wird aus 25 Jahren RND ein AfA-Satz von 4 %?

Die Rechnung ist im Grundsatz einfach: Der jährliche AfA-Satz entspricht 100 Prozent geteilt durch die steuerlich anzusetzende Restnutzungsdauer. Die Herausforderung liegt nicht in der Division, sondern im belastbaren Nachweis der RND.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Die Grundformel

Bei einer Restnutzungsdauer von 25 Jahren ergibt die Rechnung 100 ÷ 25 = 4 Prozent pro Jahr. Bei 20 Jahren wären es 5 Prozent, bei 30 Jahren rund 3,33 Prozent und bei 35 Jahren rund 2,86 Prozent. Der Satz verteilt den noch abschreibbaren Gebäudeanteil auf den verbleibenden Zeitraum.

2. Ein Rechenbeispiel

Beträgt der zu diesem Zeitpunkt noch relevante Gebäudewert beispielsweise 300.000 Euro und wird eine RND von 25 Jahren zugrunde gelegt, entsprechen 4 Prozent einer jährlichen AfA von 12.000 Euro. Der Wert dient nur zur Veranschaulichung: Die steuerliche Bemessungsgrundlage und bereits berücksichtigte Abschreibungen sind immer gesondert zu prüfen.

3. Die Prozentzahl ist keine Zusage

Eine aus der RND abgeleitete Prozentzahl ist keine eigenständige steuerliche Genehmigung. Sie folgt rechnerisch aus der im Einzelfall belegten tatsächlichen Nutzungsdauer. Deshalb ist die Qualität der Tatsachenerhebung, der Methodik und der sachverständigen Gesamtwürdigung wichtiger als eine besonders hohe Prozentzahl.

Welche Voraussetzungen für eine höhere jährliche Gebäude-AfA gelten, erläutert die ausführliche Übersicht.

4. Richtig mit Vergleichsrechnern umgehen

Online-Rechner können Folgen verschiedener Annahmen transparent machen. Sie ersetzen aber nicht die objektspezifische Prüfung und bilden keine individuelle steuerliche Beratung ab. Für die Erklärung gegenüber dem Finanzamt kommt es auf den konkreten Nachweis und den zutreffenden Stichtag an.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

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