Grundlagen · 09

Was ist das verbleibende AfA-Volumen?

Das verbleibende AfA-Volumen ist der Teil des abschreibbaren Gebäudeanteils, der steuerlich noch nicht berücksichtigt wurde. Für die Wirtschaftlichkeit eines RND-Gutachtens ist diese Größe oft wichtiger als das Baujahr allein.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Der noch nicht abgeschriebene Gebäudeanteil

Ausgangspunkt ist die steuerliche AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes, nicht der heutige Marktwert und nicht der gesamte Grundstückspreis. Von diesem Ausgangswert sind die bereits steuerlich in Anspruch genommenen Abschreibungen zu berücksichtigen. Was danach verbleibt, ist vereinfacht der noch vorhandene Abschreibungsvorrat.

2. Warum die Haltedauer entscheidend ist

Bei einem kürzlich erworbenen Objekt kann ein großer Teil des Gebäudeanteils noch offen sein. Nach vielen Jahren Besitz ist der Vorrat häufig geringer. Eine verkürzte RND kann dann zwar weiterhin den jährlichen AfA-Betrag verändern, ihr wirtschaftlicher Effekt muss aber auf Basis des tatsächlich verbleibenden Volumens beurteilt werden.

3. Nachträgliche Herstellungsarbeiten gesondert betrachten

Spätere Herstellungskosten können die AfA-Bemessungsgrundlage beeinflussen. Sie sind nicht automatisch mit Erhaltungsaufwand gleichzusetzen und müssen steuerlich getrennt eingeordnet werden. Gerade bei größeren Sanierungen lohnt eine Abstimmung mit der Steuerberatung, bevor aus einer Modellrechnung eine steuerliche Schlussfolgerung wird.

4. Welche Unterlagen helfen

Für eine belastbare Einordnung sind insbesondere Kaufvertrag und Kaufpreisaufteilung, frühere Steuererklärungen oder AfA-Berechnungen, Angaben zu nachträglichen Herstellungsarbeiten und der relevante Stichtag hilfreich. So lässt sich der wirtschaftliche Nutzen nachvollziehbar statt nur pauschal beurteilen.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

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