AfA & Steuerverfahren · 36

Was passiert mit nachträglichen Herstellungskosten bei einer verkürzten RND?

Nachträgliche Herstellungskosten können die AfA-Bemessungsgrundlage eines Gebäudes erhöhen. Wie sie abgeschrieben werden, hängt von ihrer steuerlichen Einordnung, dem Maßnahmezeitpunkt und der im Einzelfall maßgeblichen Nutzungsdauer ab.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Kostenart zuerst prüfen

Nicht jede Sanierung führt zu Herstellungskosten; Erhaltungsaufwand folgt anderen Regeln. Herstellungskosten sind regelmäßig nicht sofort vollständig abzugsfähig, sondern werden über Abschreibung berücksichtigt. Der Inhalt der Arbeiten und der steuerliche Zusammenhang sind deshalb genau zu dokumentieren.

2. Verteilung bei kürzerer Nutzungsdauer

Ist eine tatsächlich kürzere Nutzungsdauer fachlich und steuerlich zugrunde zu legen, kann dies auch für die Verteilung bestimmter nachträglicher Herstellungskosten relevant sein. Das folgt jedoch nicht automatisch aus einem vorhandenen RND-Gutachten. Zu prüfen sind insbesondere der Zeitpunkt der Maßnahme und die konkrete steuerliche Ausgangslage.

3. Was für die Praxis wichtig ist

Rechnungen, Leistungszeitpunkte, Baubeschreibungen und die bisherige AfA-Berechnung sollten zusammen betrachtet werden. Ein Gutachten zur RND und die Einordnung der Kosten sind getrennte Prüfschritte. Die steuerliche Erklärung sollte daher mit fachkundiger Beratung abgestimmt werden.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

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