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NEU GEKAUFT
Die AfA-Bemessungsgrundlage ist noch weitgehend vorhanden.
FÜR VERMIETER & IMMOBILIENEIGENTÜMER
Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann die jährliche Abschreibung auf den verbleibenden Gebäudeanteil erhöhen.
Mit einem Nutzungsdauergutachten kann eine von der typisierten Nutzungsdauer abweichende tatsächliche Nutzungsdauer einer vermieteten Immobilie sachverständig untersucht und nachgewiesen werden.
Kostenlos · unverbindlich · ca. 2 Minuten

Gründer & Geschäftsführer
Thomas Martin
Diplom-Volkswirt · Diplom-Sachverständiger (DIA)
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert · Energieeffizienz-Experte
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GRUNDLAGEN
Gebäude werden steuerlich grundsätzlich über gesetzlich typisierte AfA-Sätze abgeschrieben. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ermöglicht bei Vorliegen der Voraussetzungen den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer.
Ein Nutzungsdauergutachten untersucht deshalb nicht einfach das Gebäudealter, sondern die konkrete Immobilie. Relevant sein können Baujahr, Modernisierungszustand, Bauteile, technischer Zustand sowie wirtschaftliche und rechtliche Einflüsse.
KURZ ERKLÄRT
Erklärvideo in Vorbereitung
Bis das Video verfügbar ist, finden Sie die fachlichen Grundlagen, das Rechenbeispiel und den Ablauf direkt auf dieser Seite.
EIN EINFACHES ZAHLENBEISPIEL
Abschreibungsfähiger Gebäudeanteil: 400.000 €
50 Jahre
2 % · 8.000 € AfA pro Jahr
25 Jahre
4 % · 16.000 € AfA pro Jahr
+8.000 € zusätzliche AfA pro Jahr
Vereinfachtes Beispiel. Die tatsächliche AfA und steuerliche Wirkung sind vom individuellen Fall und der verbleibenden Bemessungsgrundlage abhängig.
Bei bereits länger gehaltenen Immobilien ist nicht allein die mögliche Restnutzungsdauer entscheidend. Wichtig ist ebenfalls, welcher abschreibungsfähige Gebäudeanteil noch vorhanden ist. Je länger eine Immobilie bereits abgeschrieben wurde, desto geringer ist grundsätzlich die verbleibende Bemessungsgrundlage.
| Haltedauer | Verbleibende Bemessungsgrundlage | RND für mindestens gleiche jährliche AfA |
|---|---|---|
| 4 Jahre | 92 % | 46 Jahre |
| 8 Jahre | 84 % | 42 Jahre |
| 12 Jahre | 76 % | 38 Jahre |
| 16 Jahre | 68 % | 34 Jahre |
| 20 Jahre | 60 % | 30 Jahre |
| 24 Jahre | 52 % | 26 Jahre |
Vereinfachte Modellrechnung bei ursprünglich 2 % AfA. Individuelle Veränderungen der Bemessungsgrundlage sind nicht berücksichtigt.
IHRE SITUATION
Vereinfachtes Modell: ursprünglich 2 % AfA pro Jahr, ohne Änderungen der Gebäude-Bemessungsgrundlage. Die Werte sind keine Berechnung Ihrer persönlichen Abschreibung.
Im Modell bereits abgeschrieben
16 %
Verbleibende Bemessungsgrundlage
84 %
RND für mindestens gleiche jährliche AfA
ca. 42 Jahre
Das ist nur eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine objektbezogene Prüfung.
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Die AfA-Bemessungsgrundlage ist noch weitgehend vorhanden.
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Auch nach Jahren kann eine Prüfung interessant sein. Entscheidend ist unter anderem die verbleibende Bemessungsgrundlage.
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Die steuerliche Ausgangssituation und fortgeführte AfA sind individuell zu berücksichtigen.
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Baujahr, Zustand und Modernisierungen können Hinweise auf die tatsächliche Nutzungsdauer geben.
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Baumängel, Schäden oder begrenzte Nutzungsdauern einzelner Bauteile können relevant sein.
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Der maßgebliche Zustand zum Bewertungsstichtag muss sachgerecht berücksichtigt werden.
Ziel ist nicht die kürzestmögliche, sondern eine fachlich begründete und nachvollziehbar hergeleitete tatsächliche Nutzungsdauer.
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Erste Einordnung Ihrer Immobilie.
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Relevante Objektangaben zusammentragen.
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Innen und außen persönlich besichtigen.
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Objektbezogene fachliche Würdigung.
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Bausubstanz sachverständig einordnen.
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Nachvollziehbare Dokumentation der Herleitung.
FACHLICHE QUALITÄT
Die Gutachten werden durch Nutzungsdauercheck.de erstellt. Die technische Beurteilung und Plausibilisierung erfolgt unter Einbindung eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen.

Gründer & Geschäftsführer
Thomas Martin
Diplom-Volkswirt · Diplom-Sachverständiger (DIA)
DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert · Energieeffizienz-Experte
PRAXISBEISPIELE

Mülheim · Baujahr 1962
Bisherige AfA
2,0 %
Ermittelte RND
22 Jahre
Neue AfA
4,5 %
Zusätzliche AfA p.a.
Individuell
2,0 % → 4,5 %

Hannover · Baujahr 1971
Bisherige AfA
2,0 %
Ermittelte RND
25 Jahre
Neue AfA
4,0 %
Zusätzliche AfA p.a.
Individuell
2,0 % → 4,0 %
Ein zusätzlicher AfA-Betrag in Euro lässt sich für diese Fälle ohne die jeweilige verbleibende Gebäude-Bemessungsgrundlage nicht verlässlich angeben.
Gutachten ab 949 € inkl. MwSt.
Es untersucht die konkrete Immobilie und leitet eine tatsächliche, gegebenenfalls kürzere Nutzungsdauer fachlich nachvollziehbar her.
Das hängt unter anderem von Gebäudezustand, verbleibender Bemessungsgrundlage und individueller steuerlicher Situation ab. Eine kostenlose Erstanalyse kann die Einordnung erleichtern.
Ja, eine Prüfung kann auch bei länger gehaltenen Immobilien interessant sein. Entscheidend ist, welcher abschreibungsfähige Gebäudeanteil noch vorhanden ist.
Typischerweise helfen Angaben zu Gebäude, Erwerb, Baujahr, Modernisierungen und bisheriger AfA. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, klären wir in der Erstanalyse.
Ja. Die persönliche Innen- und Außenbesichtigung ist Bestandteil der sachverständigen Beurteilung.
Technische, wirtschaftliche und rechtliche Einflüsse werden objektbezogen betrachtet und zu einer begründeten tatsächlichen Nutzungsdauer zusammengeführt.
Spätere Maßnahmen können die Beurteilung beeinflussen und müssen für den jeweiligen Bewertungsstichtag sachgerecht eingeordnet werden.
Grundlagen
Grundbegriffe, Anlass und Zweck eines Restnutzungsdauergutachtens verständlich eingeordnet.
Mehr erfahren →Grundlagen
Was § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG für den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer bedeutet.
Mehr erfahren →Grundlagen
Technische, wirtschaftliche und rechtliche Einflüsse im sachverständigen Vergleich.
Mehr erfahren →Grundlagen
Warum der noch vorhandene Gebäudeanteil für die AfA-Betrachtung entscheidend ist.
Mehr erfahren →Wirtschaftlichkeit
Welche Faktoren bei einer Immobilie im länger gehaltenen Bestand eine Rolle spielen.
Mehr erfahren →Gutachter & Methodik
Wie die technische Plausibilisierung der Restnutzungsdauer fachlich eingeordnet wird.
Mehr erfahren →Mit wenigen Objektangaben erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine nähere Prüfung der tatsächlichen Nutzungsdauer für Ihre Immobilie sinnvoll sein kann.
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