FÜR VERMIETER & IMMOBILIENEIGENTÜMER

Nutzungsdauergutachten für Immobilien: AfA-Potenzial prüfen

Eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann die jährliche Abschreibung auf den verbleibenden Gebäudeanteil erhöhen.

Mit einem Nutzungsdauergutachten kann eine von der typisierten Nutzungsdauer abweichende tatsächliche Nutzungsdauer einer vermieteten Immobilie sachverständig untersucht und nachgewiesen werden.

  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
  • Technische Plausibilisierung unter Einbindung eines ö.b.u.v. Bausachverständigen
  • Persönliche Vor-Ort-Besichtigung inklusive
Gutachten beauftragen

Kostenlos · unverbindlich · ca. 2 Minuten

Thomas Martin, Gründer und Geschäftsführer von Nutzungsdauercheck.de

Gründer & Geschäftsführer

Thomas Martin

Diplom-Volkswirt · Diplom-Sachverständiger (DIA)

DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert · Energieeffizienz-Experte

KOSTENLOSE ERSTANALYSE

Kostenlos · unverbindlich · ca. 2 Minuten

GRUNDLAGEN

Was ist ein Nutzungsdauergutachten?

Gebäude werden steuerlich grundsätzlich über gesetzlich typisierte AfA-Sätze abgeschrieben. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ermöglicht bei Vorliegen der Voraussetzungen den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer.

Ein Nutzungsdauergutachten untersucht deshalb nicht einfach das Gebäudealter, sondern die konkrete Immobilie. Relevant sein können Baujahr, Modernisierungszustand, Bauteile, technischer Zustand sowie wirtschaftliche und rechtliche Einflüsse.

KURZ ERKLÄRT

Wie funktioniert ein Nutzungsdauergutachten?

Erklärvideo in Vorbereitung

Bis das Video verfügbar ist, finden Sie die fachlichen Grundlagen, das Rechenbeispiel und den Ablauf direkt auf dieser Seite.

Die technische Beurteilung und Plausibilisierung der Bausubstanz erfolgt unter Einbindung eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen.

EIN EINFACHES ZAHLENBEISPIEL

Was eine kürzere Nutzungsdauer bewirken kann

Abschreibungsfähiger Gebäudeanteil: 400.000 €

50 Jahre

2 % · 8.000 € AfA pro Jahr

25 Jahre

4 % · 16.000 € AfA pro Jahr

+8.000 € zusätzliche AfA pro Jahr

Vereinfachtes Beispiel. Die tatsächliche AfA und steuerliche Wirkung sind vom individuellen Fall und der verbleibenden Bemessungsgrundlage abhängig.

Auch nach Jahren kann sich eine Prüfung noch lohnen

Bei bereits länger gehaltenen Immobilien ist nicht allein die mögliche Restnutzungsdauer entscheidend. Wichtig ist ebenfalls, welcher abschreibungsfähige Gebäudeanteil noch vorhanden ist. Je länger eine Immobilie bereits abgeschrieben wurde, desto geringer ist grundsätzlich die verbleibende Bemessungsgrundlage.

Vereinfachte Modellrechnung bei ursprünglich 2 Prozent AfA
HaltedauerVerbleibende BemessungsgrundlageRND für mindestens gleiche jährliche AfA
4 Jahre92 %46 Jahre
8 Jahre84 %42 Jahre
12 Jahre76 %38 Jahre
16 Jahre68 %34 Jahre
20 Jahre60 %30 Jahre
24 Jahre52 %26 Jahre

Vereinfachte Modellrechnung bei ursprünglich 2 % AfA. Individuelle Veränderungen der Bemessungsgrundlage sind nicht berücksichtigt.

IHRE SITUATION

Wie lange schreiben Sie Ihre Immobilie bereits ab?

Vereinfachtes Modell: ursprünglich 2 % AfA pro Jahr, ohne Änderungen der Gebäude-Bemessungsgrundlage. Die Werte sind keine Berechnung Ihrer persönlichen Abschreibung.

1 Jahr25 Jahre

Im Modell bereits abgeschrieben

16 %

Verbleibende Bemessungsgrundlage

84 %

RND für mindestens gleiche jährliche AfA

ca. 42 Jahre

Das ist nur eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine objektbezogene Prüfung.

Wann kann sich ein Nutzungsdauergutachten lohnen?

01

NEU GEKAUFT

Die AfA-Bemessungsgrundlage ist noch weitgehend vorhanden.

02

BEREITS LÄNGER IM BESTAND

Auch nach Jahren kann eine Prüfung interessant sein. Entscheidend ist unter anderem die verbleibende Bemessungsgrundlage.

03

GEERBT ODER GESCHENKT

Die steuerliche Ausgangssituation und fortgeführte AfA sind individuell zu berücksichtigen.

04

ÄLTERES GEBÄUDE

Baujahr, Zustand und Modernisierungen können Hinweise auf die tatsächliche Nutzungsdauer geben.

05

TECHNISCHE DEFIZITE

Baumängel, Schäden oder begrenzte Nutzungsdauern einzelner Bauteile können relevant sein.

06

SANIERUNG / MODERNISIERUNG

Der maßgebliche Zustand zum Bewertungsstichtag muss sachgerecht berücksichtigt werden.

Wie wird die tatsächliche Nutzungsdauer ermittelt?

TECHNISCH

  • Bauteile
  • Abnutzung
  • Bauschäden
  • Modernisierungen
  • technische Nutzungsdauern

WIRTSCHAFTLICH

  • wirtschaftliche Verwendbarkeit
  • Marktgängigkeit
  • Nutzbarkeit

RECHTLICH

  • rechtliche Nutzungsbeschränkungen
  • objektbezogene Besonderheiten

Ziel ist nicht die kürzestmögliche, sondern eine fachlich begründete und nachvollziehbar hergeleitete tatsächliche Nutzungsdauer.

So entsteht Ihr Nutzungsdauergutachten

01

Erstanalyse

Erste Einordnung Ihrer Immobilie.

02

Unterlagen

Relevante Objektangaben zusammentragen.

03

Vor-Ort-Besichtigung

Innen und außen persönlich besichtigen.

04

Sachverständige Bewertung

Objektbezogene fachliche Würdigung.

05

Technische Plausibilisierung

Bausubstanz sachverständig einordnen.

06

Gutachten

Nachvollziehbare Dokumentation der Herleitung.

FACHLICHE QUALITÄT

Sachverständig geprüft. Persönlich besichtigt.

Die Gutachten werden durch Nutzungsdauercheck.de erstellt. Die technische Beurteilung und Plausibilisierung erfolgt unter Einbindung eines öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen.

Thomas Martin, Gründer und Geschäftsführer von Nutzungsdauercheck.de

Gründer & Geschäftsführer

Thomas Martin

Diplom-Volkswirt · Diplom-Sachverständiger (DIA)

DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert · Energieeffizienz-Experte

PRAXISBEISPIELE

Nutzungsdauergutachten: Beispiele aus der Praxis

Mehrfamilienhaus in Mülheim, Baujahr 1962

Mülheim · Baujahr 1962

Mehrfamilienhaus

Bisherige AfA

2,0 %

Ermittelte RND

22 Jahre

Neue AfA

4,5 %

Zusätzliche AfA p.a.

Individuell

2,0 % → 4,5 %

Mehrfamilienhaus in Hannover, Baujahr 1971

Hannover · Baujahr 1971

Mehrfamilienhaus

Bisherige AfA

2,0 %

Ermittelte RND

25 Jahre

Neue AfA

4,0 %

Zusätzliche AfA p.a.

Individuell

2,0 % → 4,0 %

Ein zusätzlicher AfA-Betrag in Euro lässt sich für diese Fälle ohne die jeweilige verbleibende Gebäude-Bemessungsgrundlage nicht verlässlich angeben.

Fall 1 von 3

Was kostet ein Nutzungsdauergutachten?

Gutachten ab 949 € inkl. MwSt.

  • Vor-Ort-Besichtigung inklusive
  • Sachverständige Bewertung inklusive
  • Technische Plausibilisierung inklusive

Häufige Fragen zum Nutzungsdauergutachten

Was ist ein Nutzungsdauergutachten?

Es untersucht die konkrete Immobilie und leitet eine tatsächliche, gegebenenfalls kürzere Nutzungsdauer fachlich nachvollziehbar her.

Wann lohnt sich ein Nutzungsdauergutachten?

Das hängt unter anderem von Gebäudezustand, verbleibender Bemessungsgrundlage und individueller steuerlicher Situation ab. Eine kostenlose Erstanalyse kann die Einordnung erleichtern.

Kann sich ein Gutachten auch nach mehreren Jahren noch lohnen?

Ja, eine Prüfung kann auch bei länger gehaltenen Immobilien interessant sein. Entscheidend ist, welcher abschreibungsfähige Gebäudeanteil noch vorhanden ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Typischerweise helfen Angaben zu Gebäude, Erwerb, Baujahr, Modernisierungen und bisheriger AfA. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, klären wir in der Erstanalyse.

Ist eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich?

Ja. Die persönliche Innen- und Außenbesichtigung ist Bestandteil der sachverständigen Beurteilung.

Wie wird die Restnutzungsdauer ermittelt?

Technische, wirtschaftliche und rechtliche Einflüsse werden objektbezogen betrachtet und zu einer begründeten tatsächlichen Nutzungsdauer zusammengeführt.

Was passiert bei späteren Modernisierungen?

Spätere Maßnahmen können die Beurteilung beeinflussen und müssen für den jeweiligen Bewertungsstichtag sachgerecht eingeordnet werden.

Prüfen Sie kostenlos das AfA-Potenzial Ihrer Immobilie

Mit wenigen Objektangaben erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine nähere Prüfung der tatsächlichen Nutzungsdauer für Ihre Immobilie sinnvoll sein kann.

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