Wirtschaftlichkeit · 10
Lohnt sich ein RND-Gutachten auch nach 5, 10, 15 oder 20 Jahren Besitz?
Ein RND-Gutachten kann auch bei einer schon länger gehaltenen Immobilie wirtschaftlich sinnvoll sein. Ob das zutrifft, entscheidet sich nicht nach einer festen Jahresgrenze, sondern anhand des verbleibenden AfA-Volumens, des Einzelfalls und der individuellen steuerlichen Situation.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Keine pauschale Haltedauer-Grenze
Weder nach fünf noch nach zehn oder zwanzig Jahren lässt sich die Frage allgemein mit Ja oder Nein beantworten. Zwei ähnliche Gebäude können steuerlich sehr unterschiedlich dastehen: Je nach ursprünglicher Kaufpreisaufteilung, bisheriger AfA, späteren Herstellungsarbeiten und persönlichem Steuersatz kann der noch mögliche Effekt erheblich variieren.
2. Die vier wichtigsten Faktoren
Wesentlich sind der verbleibende abschreibbare Gebäudeanteil, die fachlich begründbare Restnutzungsdauer, der daraus resultierende jährliche AfA-Betrag und die Kosten des Gutachtens. Hinzu kommt die Frage, ob die Annahmen und Unterlagen zum maßgeblichen Stichtag nachvollziehbar dokumentiert werden können.
3. Eine Beispielrechnung ist nur ein erster Schritt
Ein Wirtschaftlichkeitsrechner kann verschiedene Annahmen sichtbar machen und bei der Orientierung helfen. Er kann aber weder die individuelle Steuerberechnung noch die Prüfung ersetzen, ob eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer für das konkrete Objekt fachlich begründet werden kann.
4. Sinnvolle Reihenfolge für die Prüfung
Zuerst sollten Eigentümer die verfügbaren Unterlagen und den verbleibenden AfA-Vorrat zusammentragen. Dann kann eine erste Wirtschaftlichkeitsbetrachtung helfen. Bei realistischem Potenzial folgt die objektspezifische sachverständige Einschätzung; die steuerliche Umsetzung wird anschließend mit dem Steuerberater abgestimmt.
Wie eine sachverständige Prüfung der tatsächlichen Nutzungsdauer abläuft, erfahren Sie auf der Seite zum Nutzungsdauergutachten.
Quellen und weiterführende Hinweise
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