Sanierung & Steuern · 34
Zählen Schönheitsreparaturen in die 15-%-Grenze?
Schönheitsreparaturen können bei der Prüfung anschaffungsnaher Herstellungskosten relevant sein. Eine isolierte Betrachtung einzelner Rechnungen reicht nicht immer aus, wenn mehrere Arbeiten zeitlich und sachlich zusammenhängen.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Die Gesamtmaßnahme im Blick
Der BFH hat klargestellt, dass auch Schönheitsreparaturen im Rahmen einer umfassenden Sanierung in die 15-%-Prüfung einbezogen werden können. Der Zusammenhang der Arbeiten kann daher wichtiger sein als die Bezeichnung einer einzelnen Position. Ob das im konkreten Fall gilt, hängt von den Umständen ab.
2. Nicht jede Rechnung wird gleich behandelt
Gesetzliche Ausnahmen und die konkrete Art der Leistung sind gesondert zu prüfen. Für die Berechnung ist maßgeblich, welche Aufwendungen nach den rechtlichen Vorgaben einzubeziehen sind. Pauschale Aussagen wie „Malerarbeiten zählen immer“ oder „nie“ sind deshalb nicht belastbar.
3. Praktische Vorbereitung
Eigentümer sollten Verträge, Rechnungen, Zahlungsdaten und eine zeitliche Maßnahmenliste sammeln. Damit lässt sich der Zusammenhang der Arbeiten nachvollziehen. Eine steuerkundige Prüfung ist besonders wichtig, wenn die 15-%-Grenze in Sicht kommt.
Quellen und weiterführende Hinweise
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