Sanierung & Steuern · 33
Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung können kurz nach dem Kauf als anschaffungsnahe Herstellungskosten gelten. Dann sind sie grundsätzlich nicht sofort als Werbungskosten abzuziehen, sondern über die Gebäude-AfA zu berücksichtigen.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Die Drei-Jahres- und 15-%-Prüfung
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist insbesondere zu prüfen, ob bestimmte Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung anfallen und die Grenze von 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten ohne Umsatzsteuer überschreiten. Der Anteil für Grund und Boden gehört nicht in diese Gebäude-Bemessungsgrundlage. Zeitpunkt und Zahlungsfluss müssen sauber dokumentiert werden.
2. Welche Kosten betroffen sein können
Die Norm betrifft bestimmte Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Welche Rechnung in die Berechnung einfließt, hängt von der konkreten Leistung, ihrem Zusammenhang und möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab. Einzelne Rechnungsbezeichnungen liefern daher keine sichere Einordnung.
3. Warum die Abgrenzung wichtig ist
Die Einordnung entscheidet darüber, ob ein unmittelbarer Abzug oder eine Verteilung über Abschreibung in Betracht kommt. Gerade bei vielen Gewerken nach Erwerb ist eine chronologische Kostenübersicht wichtig. Die steuerliche Bewertung sollte vor Abgabe der Erklärung fachkundig geprüft werden.
Quellen und weiterführende Hinweise
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