Sonderfälle · 45
Wie funktioniert ein RND-Gutachten bei einer Eigentumswohnung?
Bei einer Eigentumswohnung ist nicht nur der Zustand innerhalb der Wohnung relevant. Für die Restnutzungsdauer können ebenso das Gemeinschaftseigentum, der Sanierungsstand des Gesamtgebäudes und absehbare Maßnahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft bedeutsam sein.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
Zur Wohnung gehören regelmäßig individuelle Bereiche im Sondereigentum. Tragende Bauteile, Dach, Fassade und häufig zentrale Anlagen oder Leitungen sind dagegen Gemeinschaftseigentum. Die genaue Zuordnung ergibt sich aus Teilungserklärung, Aufteilungsplan und den Umständen des Einzelfalls.
2. Wichtige Unterlagen der WEG
Protokolle der Eigentümerversammlungen, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Angaben zu Rücklagen können wesentliche Hinweise geben. Auch bereits beschlossene oder absehbare Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum sind für die Gesamtbeurteilung relevant. Ein frisch renoviertes Bad in der Wohnung ersetzt diese Informationen nicht.
3. Was im Gutachten dargestellt werden sollte
Das Gutachten sollte Wohnung und die für ihre Nutzung prägenden gemeinschaftlichen Bauteile nachvollziehbar einbeziehen. Nicht zugängliche Bereiche oder fehlende Unterlagen müssen als Einschränkungen genannt werden. Die RND-Aussage und die steuerliche Berechtigung zur AfA bleiben getrennte Fragen.
Quellen und weiterführende Hinweise
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