Sonderfälle · 47

Lohnt sich ein RND-Gutachten nach Erbschaft oder Schenkung?

Nach einer Erbschaft oder Schenkung gelten andere Ausgangsbedingungen als nach einem entgeltlichen Kauf. Ob ein RND-Gutachten sinnvoll sein kann, hängt insbesondere von der übernommenen AfA-Basis, dem verbleibenden AfA-Volumen und der aktuellen Einkünfteerzielung ab.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Die AfA-Ausgangslage übernehmen

Bei unentgeltlichen Übertragungen kann das sogenannte Fußstapfenprinzip bedeutsam sein. Dann werden steuerliche Positionen des Rechtsvorgängers grundsätzlich fortgeführt. Übertragungsvertrag, frühere AfA-Berechnungen und Steuerunterlagen sind deshalb vor einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung besonders wichtig.

2. Eine RND schafft kein neues Volumen

Ein Gutachten erzeugt nicht automatisch neue Anschaffungskosten oder ein zusätzliches Abschreibungsvolumen. Es kann nur für die zeitliche Verteilung eines tatsächlich noch vorhandenen Gebäudewerts bedeutsam sein. Gerade bei lange gehaltenen oder weitgehend abgeschriebenen Objekten sollte das verbleibende Volumen zuerst geprüft werden.

3. Besondere Gestaltungen beachten

Vorbehaltene Nutzungsrechte, Nießbrauch, teilentgeltliche Übertragungen oder spätere Verkäufe können die steuerliche Ausgangslage verändern. Vor einer Beauftragung sollten Eigentumsübergang, Einkünfteerzielung und vorhandene Unterlagen mit der Steuerberatung eingeordnet werden. Das Gutachten kann diese Rechtsfragen nicht ersetzen.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

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