Sonderfälle · 48
Wie wirkt sich Nießbrauch auf AfA und RND aus?
Nießbrauch kann die steuerliche Zuordnung von Nutzung, Einkünften und Abschreibung erheblich beeinflussen. Deshalb muss vor einer RND-Betrachtung geklärt werden, wer das Objekt wirtschaftlich nutzt, wer Einkünfte erzielt und welche vertraglichen Rechte bestehen.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Wer die Einkünfte erzielt
Bei vorbehaltenem oder eingeräumtem Nießbrauch kann die Person mit der maßgeblichen Nutzungs- und Ertragsberechtigung steuerlich im Vordergrund stehen. Der Vertragsinhalt und die tatsächliche Durchführung sind entscheidend. Aus dem Grundbuchauszug allein lässt sich die steuerliche Behandlung regelmäßig nicht vollständig ableiten.
2. AfA-Basis und Anschaffungskosten
Ein Eigentumsübergang führt nicht in jeder Konstellation zu einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage. Entgeltliche, teilentgeltliche und mit Nießbrauch belastete Übertragungen können sehr unterschiedliche Folgen haben. Deshalb sind Übertragungsvertrag, Zahlungsvereinbarungen und bisherige AfA-Unterlagen vorab zu prüfen.
3. Bedeutung für das RND-Gutachten
Ein RND-Gutachten kann allenfalls einen Baustein für die Abschreibungsdauer liefern. Es beantwortet nicht, wer AfA beanspruchen darf oder wie eine Übertragung steuerlich einzuordnen ist. Nießbrauchbestellung, Ablösung, Erlöschen und der relevante Stichtag sollten im Auftrag transparent berücksichtigt werden.
Quellen und weiterführende Hinweise
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