Recht & Finanzamt · 13

Was bedeutet das Urteil des FG Münster vom 2. April 2025?

Das Finanzgericht Münster hat am 2. April 2025 eine wirtschaftlich ermittelte Restnutzungsdauer von 23 Jahren im entschiedenen Einzelfall anerkannt. Das Urteil zeigt, worauf es bei der Methode, der Qualifikation und den tatsächlichen Grundlagen eines Gutachtens ankommt.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Der entschiedene Einzelfall

Im Verfahren 14 K 654/23 E ging es um die AfA eines vermieteten Gebäudes. Das Gericht folgte einer auf Anlage 2 der ImmoWertV gestützten, wirtschaftlichen Betrachtung und erkannte im konkreten Fall eine Restnutzungsdauer von 23 Jahren an. Das Urteil ist keine pauschale Festlegung für andere Immobilien, liefert aber wichtige Maßstäbe für die Bewertung.

2. Methode und Einzelfallbezug

Das FG Münster sah weder im Gesetz noch in der BFH-Rechtsprechung eine zwingende Beschränkung auf eine bestimmte Methode. Die Anlage 2 ImmoWertV konnte als Bestandteil der sachverständigen Begründung berücksichtigt werden. Maßgeblich blieb, dass das Gutachten die objektspezifische Situation und die relevanten Faktoren nachvollziehbar würdigte.

3. DIN-Zertifizierung und Besichtigung

Eine DIN-EN-ISO/IEC-17024-Zertifizierung erklärte das Gericht nicht zur gesetzlichen zwingenden Voraussetzung. Zur persönlichen Objektbesichtigung äußerte es sich dagegen zurückhaltend, aber deutlich: Sie sei für eine tragfähige Tatsachengrundlage sachgerecht und könne erforderlich sein. Im entschiedenen Fall war eine zunächst fehlende Besichtigung nachgeholt worden.

4. Was daraus folgt

Das Urteil unterstreicht, dass Qualität nicht allein an einem Zertifikat oder einem Tabellenwert hängt. Entscheidend sind fachkundige Bearbeitung, belastbare Tatsachen und eine nachvollziehbare Gesamtwürdigung. Die Entscheidung ist noch stärker als Orientierung für vergleichbare Prüfungsfragen zu verstehen, nicht als Zusage für einen bestimmten AfA-Satz.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

WEITERLESEN

Weitere Beiträge zu Recht & Finanzamt

War dieser Beitrag hilfreich für Ihre Fragestellung? Prüfen Sie jetzt unverbindlich das Potenzial Ihrer Immobilie.