Gutachter & Methodik · 22

Kann die wirtschaftliche GND trotzdem unter 80 Jahren liegen?

Eine wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer unterhalb des Modellwerts von 80 Jahren kann im Einzelfall fachlich in Betracht kommen. Erforderlich ist eine objektspezifische Begründung; ein pauschaler Altersabschlag oder eine bloße Abweichung vom Modell genügt nicht.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Modell und Einzelfall trennen

Die 80 Jahre der Anlage 1 ImmoWertV erfüllen eine Modellfunktion in der Verkehrswertermittlung. Sie beantworten nicht automatisch, wie lange ein konkretes Gebäude wirtschaftlich entsprechend seiner Zweckbestimmung genutzt werden kann. Für eine abweichende Einschätzung müssen die tatsächlichen Umstände dokumentiert sein.

2. Wirtschaftliche Überalterung bewerten

Dauerhaft funktionale Nachteile, erheblicher Erneuerungsbedarf, geringer Gebäudestandard oder eingeschränkte Marktgängigkeit können die wirtschaftliche Nutzbarkeit beeinflussen. Jeder dieser Faktoren muss konkret festgestellt und in seiner Bedeutung eingeordnet werden. Eine einzelne Schwäche des Gebäudes trägt nicht automatisch die Aussage zum Gesamtobjekt.

3. Keine automatische steuerliche Folge

Selbst eine wirtschaftliche Bewertung unter 80 Jahren führt nicht ohne Weiteres zu einer steuerlich anzusetzenden RND. Dazu braucht es die nach § 7 EStG relevante, sachverständig begründete Prognose. Die steuerliche Würdigung des Einzelfalls bleibt davon getrennt.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

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