Gutachter & Methodik · 21
Warum sieht die ImmoWertV für Wohngebäude 80 Jahre GND vor?
Für verschiedene Wohngebäudetypen arbeitet die ImmoWertV mit einer modellhaften Gesamtnutzungsdauer von regelmäßig 80 Jahren. Dieser Wert schafft eine einheitliche Grundlage für Bewertungsmodelle, ist aber nicht automatisch eine individuelle Aussage über jedes einzelne Haus.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Ein Modellwert der Wertermittlung
Die Anlage 1 ImmoWertV enthält Gesamtnutzungsdauern für bestimmte Gebäudearten, darunter Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser. Solche Werte vereinheitlichen die Wertermittlung. Sie sind keine Prognose, dass jedes konkrete Gebäude exakt diesen Zeitraum wirtschaftlich nutzbar bleibt.
2. Alter ist nicht gleich Nutzungsdauer
Bauqualität, Instandhaltung, Modernisierungen, Nutzung und wirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich zwischen äußerlich ähnlichen Gebäuden deutlich unterscheiden. Daher lässt sich die Restnutzungsdauer nicht zuverlässig allein als „80 Jahre minus Alter“ bestimmen. Der Zustand am maßgeblichen Stichtag ist entscheidend.
3. Steuerlich richtig einordnen
Die steuerliche tatsächliche Nutzungsdauer richtet sich nach § 7 EStG und § 11c EStDV. Der Modellwert kann eine Orientierung sein, ersetzt aber nicht den objektspezifischen Nachweis einer kürzeren Dauer. Diese beiden Ebenen sollten in einem Gutachten klar voneinander getrennt werden.
Quellen und weiterführende Hinweise
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