Gutachter & Methodik · 25

Welche Rolle spielen Marktgängigkeit und wirtschaftliche Überalterung?

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann vor dem technischen Ende eines Gebäudes liegen. Marktgängigkeit und wirtschaftliche Überalterung sind dabei mögliche Einflussfaktoren, müssen aber stets konkret auf die vorgesehene Nutzung und das einzelne Objekt bezogen werden.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Nicht erst beim baulichen Verfall

Ein Gebäude muss weder wertlos noch einsturzgefährdet sein, damit wirtschaftliche Faktoren relevant werden. Es kann technisch noch nutzbar sein, während seine bisherige Nutzung wegen erheblicher funktionaler oder wirtschaftlicher Nachteile an Grenzen stößt. Daraus folgt jedoch nie automatisch eine bestimmte RND.

2. Funktion, Markt und Nutzung

Grundriss, energetischer Zustand, Ausstattung, Barrierefreiheit, Lage und rechtliche Beschränkungen können die Verwertbarkeit beeinflussen. Diese Faktoren sind nicht abstrakt, sondern anhand des konkreten Gebäudes und seines Marktes zu würdigen. Allgemeine Marktaussagen ohne Objektbezug reichen nicht aus.

3. Ein Teil der Gesamtwürdigung

Der BFH nennt technische Abnutzung, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Beschränkungen als relevante Determinanten. Marktgängigkeit allein beweist daher keine Nutzungsdauer. Sie ist zusammen mit technischen Feststellungen und einer transparenten Methode in die Prognose einzubeziehen.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

WEITERLESEN

Weitere Beiträge zu Gutachter & Methodik

War dieser Beitrag hilfreich für Ihre Fragestellung? Prüfen Sie jetzt unverbindlich das Potenzial Ihrer Immobilie.