Gutachter & Methodik · 25
Welche Rolle spielen Marktgängigkeit und wirtschaftliche Überalterung?
Die wirtschaftliche Nutzungsdauer kann vor dem technischen Ende eines Gebäudes liegen. Marktgängigkeit und wirtschaftliche Überalterung sind dabei mögliche Einflussfaktoren, müssen aber stets konkret auf die vorgesehene Nutzung und das einzelne Objekt bezogen werden.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Nicht erst beim baulichen Verfall
Ein Gebäude muss weder wertlos noch einsturzgefährdet sein, damit wirtschaftliche Faktoren relevant werden. Es kann technisch noch nutzbar sein, während seine bisherige Nutzung wegen erheblicher funktionaler oder wirtschaftlicher Nachteile an Grenzen stößt. Daraus folgt jedoch nie automatisch eine bestimmte RND.
2. Funktion, Markt und Nutzung
Grundriss, energetischer Zustand, Ausstattung, Barrierefreiheit, Lage und rechtliche Beschränkungen können die Verwertbarkeit beeinflussen. Diese Faktoren sind nicht abstrakt, sondern anhand des konkreten Gebäudes und seines Marktes zu würdigen. Allgemeine Marktaussagen ohne Objektbezug reichen nicht aus.
3. Ein Teil der Gesamtwürdigung
Der BFH nennt technische Abnutzung, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Beschränkungen als relevante Determinanten. Marktgängigkeit allein beweist daher keine Nutzungsdauer. Sie ist zusammen mit technischen Feststellungen und einer transparenten Methode in die Prognose einzubeziehen.
Quellen und weiterführende Hinweise
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