Kaufpreis & Restwert · 44
Muss ein Gebäude am Ende der RND wertlos oder abbruchreif sein?
Nein. Das Ende einer angesetzten tatsächlichen Restnutzungsdauer bedeutet nicht zwingend, dass ein Gebäude physisch zusammenbricht oder vollständig wertlos wird. Wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer können auseinanderfallen.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Technische und wirtschaftliche Nutzung trennen
Ein Gebäude kann technisch noch bestehen, während seine bisherige Nutzung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll oder marktgerecht ist. Umgekehrt können Investitionen oder eine andere Nutzung die wirtschaftliche Einschätzung verändern. Die Restnutzungsdauer ist deshalb nicht allein aus einer physischen Lebenserwartung abzuleiten.
2. Verbleibenden Wert nicht ausblenden
Ein relevanter wirtschaftlicher Wert am Ende des angesetzten Zeitraums darf nicht ohne nachvollziehbare Begründung außer Betracht bleiben. Zustand, Sanierungsbedarf, rechtliche Rahmenbedingungen und denkbare Nachnutzungen sind zu untersuchen. Eine bloße Behauptung „am Ende wertlos“ trägt keine belastbare Bewertung.
3. Die Gesamtwürdigung zählt
Die RND muss anhand der konkreten technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren hergeleitet werden. Weder das Gebäudealter noch eine abstrakte Abrissannahme genügt. Steuerlich bleibt maßgeblich, ob der Nachweis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Quellen und weiterführende Hinweise
WEITERLESEN
Weitere Beiträge zu Kaufpreis & Restwert
War dieser Beitrag hilfreich für Ihre Fragestellung? Prüfen Sie jetzt unverbindlich das Potenzial Ihrer Immobilie.
