Kaufpreis & Restwert · 44

Muss ein Gebäude am Ende der RND wertlos oder abbruchreif sein?

Nein. Das Ende einer angesetzten tatsächlichen Restnutzungsdauer bedeutet nicht zwingend, dass ein Gebäude physisch zusammenbricht oder vollständig wertlos wird. Wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer können auseinanderfallen.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Technische und wirtschaftliche Nutzung trennen

Ein Gebäude kann technisch noch bestehen, während seine bisherige Nutzung wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll oder marktgerecht ist. Umgekehrt können Investitionen oder eine andere Nutzung die wirtschaftliche Einschätzung verändern. Die Restnutzungsdauer ist deshalb nicht allein aus einer physischen Lebenserwartung abzuleiten.

2. Verbleibenden Wert nicht ausblenden

Ein relevanter wirtschaftlicher Wert am Ende des angesetzten Zeitraums darf nicht ohne nachvollziehbare Begründung außer Betracht bleiben. Zustand, Sanierungsbedarf, rechtliche Rahmenbedingungen und denkbare Nachnutzungen sind zu untersuchen. Eine bloße Behauptung „am Ende wertlos“ trägt keine belastbare Bewertung.

3. Die Gesamtwürdigung zählt

Die RND muss anhand der konkreten technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Faktoren hergeleitet werden. Weder das Gebäudealter noch eine abstrakte Abrissannahme genügt. Steuerlich bleibt maßgeblich, ob der Nachweis die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

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