Kaufpreis & Restwert · 43

Welches Verfahren darf für die Kaufpreisaufteilung verwendet werden?

Für die Kaufpreisaufteilung gibt es nicht für jedes Objekt ein einziges automatisch verbindliches Verfahren. Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren können je nach Objekt und Datenlage geeignet sein.

Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit

1. Mögliche Bewertungswege

Das Vergleichswertverfahren kann bei ausreichend aussagekräftigen Vergleichsdaten geeignet sein. Bei vermieteten oder renditeorientierten Objekten kann das Ertragswertverfahren wichtige Anhaltspunkte liefern; bei anderen Objekten kommt ein Sachwertansatz in Betracht. Entscheidend ist, ob das Verfahren die konkreten Wertverhältnisse plausibel abbildet.

2. Auswahl nach Objekt und Daten

Nutzung, Lage, Vermietungssituation und Datenverfügbarkeit beeinflussen die Methodenwahl. Der BFH hat im Urteil IX R 26/24 das allgemeine Ertragswertverfahren als mögliche Grundlage bestätigt. Daraus folgt weder eine allgemeine Pflicht zum Ertragswertverfahren noch eine Abwertung anderer geeigneter Verfahren.

3. Plausibilität dokumentieren

Datenquellen, Parameter und Annahmen sollten transparent sein. Eine mechanische Berechnung kann unpassend sein, wenn sie besondere Merkmale des Objekts ausblendet. Bei größeren oder atypischen Immobilien ist eine fachkundige Prüfung der Aufteilung besonders sinnvoll.

Einordnung: Dieser Beitrag erläutert fachliche und steuerliche Zusammenhänge allgemein. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die konkrete Anwendung sollte mit dem zuständigen Steuerberater geprüft werden.

Quellen und weiterführende Hinweise

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