Gutachter & Methodik · 17
Ist eine persönliche Objektbesichtigung erforderlich?
Eine persönliche Objektbesichtigung schafft eine belastbare Tatsachengrundlage für die Einschätzung der Restnutzungsdauer. Ob sie in jeder denkbaren Konstellation zwingend ist, lässt sich nicht pauschal beantworten; ihr Gewicht für ein nachvollziehbares Gutachten ist jedoch regelmäßig hoch.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Tatsachen vor Ort erfassen
Bei einer Besichtigung können Zustand, Ausstattung, erkennbare Schäden, Modernisierungen und Einschränkungen unmittelbar festgestellt werden. Bauunterlagen und Fotos sind wichtig, bilden aber nicht immer alle wesentlichen Details ab. Der Gutachtenleser muss nachvollziehen können, worauf die Bewertung tatsächlich beruht.
2. Die Aussage des FG Münster
Das Finanzgericht Münster hat die Besichtigung nicht als abstrakte gesetzliche Voraussetzung für jeden Einzelfall entschieden. Es hat aber deutlich gemacht, dass eine persönliche Erhebung der Begutachtungsgrundlagen sachgerecht sein kann; im konkreten Verfahren wurde eine zunächst fehlende Besichtigung nachgeholt. Das Urteil unterstreicht den Wert einer sorgfältigen Objektaufnahme.
3. Transparenz bei Grenzen der Prüfung
Datum, Umfang und wesentliche Feststellungen der Besichtigung sollten dokumentiert sein. Nicht zugängliche Bereiche, Angaben Dritter und Annahmen sind offen zu benennen. Das schützt vor dem Eindruck, eine nicht geprüfte Tatsache sei als gesichert dargestellt worden.
Quellen und weiterführende Hinweise
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