Gutachter & Methodik · 18
Welche Gutachtenmethoden akzeptiert das Finanzamt?
Eine abschließende Liste „anerkannt“ oder „nicht anerkannt“ gibt es nicht. Der BFH lässt grundsätzlich jede sachverständige Methode zu, die im konkreten Fall geeignet ist, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachvollziehbar nachzuweisen.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Methodenoffenheit bedeutet keine Beliebigkeit
Der BFH hat eine Beschränkung auf ein einzelnes Bausubstanzgutachten oder ein bestimmtes Schema abgelehnt. Daraus folgt aber nicht, dass jeder Rechnerwert oder jede formelhafte Schätzung genügt. Die Methode muss zum Objekt, zum Stichtag und zur konkreten Fragestellung passen.
2. Die maßgeblichen Einflussfaktoren
Technische Abnutzung, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Beschränkungen können für die weitere zweckentsprechende Nutzung relevant sein. Ein belastbares Gutachten erklärt, welche Faktoren festgestellt wurden und wie sie gewichtet werden. Die bloße Wiederholung eines Modellwerts ohne Einzelfallbezug reicht dafür nicht aus.
3. Prüfung im Steuerverfahren
Finanzamt und gegebenenfalls Gericht würdigen den eingereichten Nachweis im jeweiligen Verfahren. Eine gut begründete Methode erhöht die Nachvollziehbarkeit, ersetzt aber keine Entscheidung der Behörde. Für die konkrete Erklärung und Verfahrensstrategie ist steuerliche Beratung sinnvoll.
Quellen und weiterführende Hinweise
WEITERLESEN
Weitere Beiträge zu Gutachter & Methodik
War dieser Beitrag hilfreich für Ihre Fragestellung? Prüfen Sie jetzt unverbindlich das Potenzial Ihrer Immobilie.
