Gutachter & Methodik · 19
Reicht das Punkteraster der ImmoWertV allein aus?
Das Punkteraster der ImmoWertV ist ein hilfreiches Modell zur Einordnung von Modernisierungen und Gebäudestandard. Als rein mechanisches Ergebnis eines Online-Rechners reicht es für einen belastbaren RND-Nachweis regelmäßig nicht aus.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Wofür das Raster gedacht ist
Die Anlage 2 ImmoWertV ordnet Modernisierungsmerkmale strukturiert ein und unterstützt die Verkehrswertermittlung. Sie bietet damit eine fachliche Orientierung für die Beurteilung des Gebäudestandards. Sie liefert jedoch keine gesetzlich garantierte Restnutzungsdauer für jedes Einzelobjekt.
2. Sachverständige Würdigung ist notwendig
Zeitpunkt, Umfang und Qualität der Maßnahmen sowie der Zustand nicht modernisierter Bauteile müssen in die Bewertung einfließen. Ein Punktwert kann die Ausgangsbasis sein, aber nicht die Gesamtwürdigung ersetzen. Annahmen, Abweichungen und Grenzen des Modells sind nachvollziehbar zu erläutern.
3. Einordnung für die AfA
Für die AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer kommt es auf den objektspezifischen Nachweis nach Steuerrecht an. Wer ein Raster verwendet, sollte erklären, wie dessen Ergebnis mit der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Situation des Gebäudes verbunden wurde. Erst diese Herleitung macht die Aussage prüfbar.
Quellen und weiterführende Hinweise
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