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Ortsbesichtigung beim RND-Gutachten – warum wir sie empfehlen

Sachverständiger bei der Beurteilung einer Immobilie vor Ort

Eine Vor-Ort-Besichtigung ist für ein Restnutzungsdauergutachten rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben. Weder das Einkommensteuergesetz noch die aktuelle Rechtsprechung verlangen ausdrücklich einen Ortstermin. Dennoch empfehlen wir die persönliche Besichtigung in der überwiegenden Zahl der Fälle ausdrücklich – aus fachlichen, praktischen und qualitativen Gründen.

Warum Unterlagen und Fotos allein nicht ausreichen

Die tatsächliche Restnutzungsdauer einer Immobilie hängt maßgeblich vom baulichen Zustand, dem Modernisierungsgrad sowie der allgemeinen Ausführungsqualität des Gebäudes ab. Viele dieser Faktoren lassen sich anhand von Fotos, Grundrissen oder Unterlagen nur eingeschränkt beurteilen. Erst im Rahmen einer persönlichen Besichtigung kann sich der Sachverständige ein realistisches und vollständiges Bild der Immobilie verschaffen.

Was sich erst vor Ort zuverlässig beurteilen lässt

  • Modernisierungsstand einzelner Bauteile (Dach, Fassade, Leitungen, Fenster)
  • Allgemeiner Instandhaltungszustand und erkennbare Mängel
  • Qualität der Bauausführung und verwendete Materialien
  • Unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen und Verschleißspuren
  • Übereinstimmung von Unterlagen und tatsächlichem Gebäudezustand

Insbesondere Modernisierungen, Instandhaltungszustand, mögliche Mängel, die Qualität der Bauausführung oder auch unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen lassen sich vor Ort deutlich zuverlässiger einschätzen. Dadurch wird die Herleitung der Restnutzungsdauer nachvollziehbarer, belastbarer und fachlich fundierter.

Mehr Sicherheit gegenüber dem Finanzamt

Auch aus praktischer Sicht bietet die Besichtigung erhebliche Vorteile. In unserer Erfahrung stellen Finanzämter bei Gutachten ohne Ortsbesichtigung häufiger Rückfragen oder fordern ergänzende Nachweise an. Durch einen frühzeitigen Ortstermin kann die Dokumentationsqualität deutlich verbessert und der spätere Abstimmungsaufwand oftmals reduziert werden.

Praxishinweis: Finanzämter stellen bei Gutachten ohne Ortsbesichtigung erfahrungsgemäß häufiger Rückfragen. Eine fundierte Vor-Ort-Dokumentation stärkt die Nachvollziehbarkeit des Gutachtens erheblich und reduziert das Risiko von Beanstandungen.

Persönlicher Austausch und praktische Vorteile

Darüber hinaus ist uns der persönliche Austausch mit unseren Mandanten wichtig. Viele objektspezifische Fragen lassen sich direkt während der Besichtigung klären. Zusätzlich können vorhandene Unterlagen unkompliziert vor Ort digitalisiert und unmittelbar in die weitere Gutachtenerstellung übernommen werden.

Besonderheit bei Mehrfamilienhäusern

Bei Mehrfamilienhäusern ist dabei in der Regel nicht die Besichtigung sämtlicher Wohneinheiten erforderlich. Häufig genügt die Besichtigung einzelner repräsentativer Wohnungen sowie der gemeinschaftlichen Gebäudebereiche, da sich die Einschätzung der Restnutzungsdauer auf das Gesamtobjekt bezieht.

Ausnahmefälle ohne Ortsbesichtigung

In bestimmten Ausnahmefällen – beispielsweise bei umfassend dokumentierten Kernsanierungen, Neubauten oder vollständig belegbaren Modernisierungen – kann ein Gutachten auch ohne Vor-Ort-Besichtigung sinnvoll erstellt werden. Nach unserer sachverständigen Einschätzung stellt die persönliche Besichtigung jedoch in den meisten Fällen die qualitativ bessere und nachhaltigere Vorgehensweise dar.

Thomas Martin

Geschäftsführer · zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

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