Sanierung · 31
Kernsanierung vor 10, 15 oder 20 Jahren – kann heute wieder eine kürzere RND vorliegen?
Ja, eine frühere Kernsanierung legt die heutige Restnutzungsdauer nicht dauerhaft fest. Maßgeblich ist der Zustand am konkreten Bewertungsstichtag und die Entwicklung seit den damaligen Arbeiten.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. Der Bewertungsstichtag ist entscheidend
Eine Sanierung kann über viele Jahre positiv wirken, altert aber selbst wieder mit dem Gebäude. Nach zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahren sind Zustand, Wartung und technischer Standard neu zu beurteilen. Historische Maßnahmen bleiben wichtig, ersetzen jedoch keine aktuelle Feststellung.
2. Was seit der Sanierung passiert ist
Zu prüfen sind erneuerte und nicht erneuerte Bauteile, zwischenzeitliche Schäden, Instandhaltung und veränderte Anforderungen an Nutzung oder Markt. Auch eine frühere Bezeichnung als „kernsaniert“ sagt ohne nähere Unterlagen wenig über den aktuellen Gesamtzustand. Die Beurteilung braucht eine nachvollziehbare Zeitachse.
3. Belege und klare Herleitung
Rechnungen, Genehmigungen, Fotos, Abnahmen und frühere Gutachten können die Ausgangslage dokumentieren. Ein neues Gutachten sollte erläutern, welche Bedeutung die frühere Sanierung am heutigen Stichtag noch hat. Für die AfA-Umsetzung ist zusätzlich die individuelle steuerliche Ausgangslage maßgeblich.
Quellen und weiterführende Hinweise
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