Grundlagen · 04
Die gesetzliche Nutzungsdauer nach § 11c EStDV
§ 11c EStDV definiert die tatsächliche Nutzungsdauer als den Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Der Satz klingt abstrakt – ist aber der Schlüssel zur richtigen Einordnung.
Fachlich geprüft von · Stand September 2026 · 8 Min. Lesezeit
1. „Zweckbestimmung entsprechend“
Gemeint ist nicht, wie lange einzelne Bauteile physisch halten. Maßgeblich ist, wie lange das Gebäude als Ganzes voraussichtlich noch für seine vorgesehene Nutzung eingesetzt werden kann. Technische Lebensdauer und steuerliche Nutzungsdauer können daher auseinanderfallen.
2. Vorausschau statt Rückblick
Die Beurteilung erfolgt zum relevanten Stichtag und ist eine sachverständige Prognose. Vergangene Instandhaltungen und der aktuelle Zustand sind wichtige Anknüpfungspunkte; sie ersetzen aber nicht die begründete Einschätzung der künftig zu erwartenden Nutzbarkeit.
3. Die Rolle des Nachweises
Weil es um eine Prognose geht, wird keine mathematische Gewissheit verlangt. Das Ergebnis muss jedoch aus den erhobenen Tatsachen, der Methode und der Gesamtwürdigung nachvollziehbar hervorgehen.
Quellen und weiterführende Hinweise
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